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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03 (https://dejure.org/2006,15018)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2006 - L 14 RA 97/03 (https://dejure.org/2006,15018)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - L 14 RA 97/03 (https://dejure.org/2006,15018)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03
    Die Entscheidung des BSG vom 23.08.2005 - Az.: B 4 RA 21/04 R - sei hier nicht einschlägig.

    Anders als bei der Vormerkung bezogen sich die bindungsfähigen Verfügungssätze in einem Herstellungsbescheid sowohl auf die in ihm aufgeführten Tatbestände von Versicherungszeiten als auch auf deren Bewertung, nämlich auf ihren durch Einstufung in Leistungsgruppen festgesetzten Vorleistungswert (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 21/04 R; Urteil vom 29.04.1994, Az.: 4 RA 25/96 mit weiteren Nennungen).

    Nur insoweit verdrängt Artikel 38 RÜG die allgemeinen Rücknahmevorschriften des SGB X und erlaubt somit eine Aufhebung der Feststellungsbescheide, die jedoch unter den dort genannten erleichternden Voraussetzungen (also ohne Anhörung und ohne Berücksichtigung der Vertrauensschutzerwägungen, die bei einer Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu beachten wären) spätestens im Rentenbescheid vorgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1997, a.a.O.; Urteil vom 16.12.1997, Az.: 4 RA 56/96; Urteil vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 46/02 R; Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R; sowie Urteil vom 23.08.2005, a.a.O.).

    Der Senat ist bei Auswertung der zitierten Rechtssprechung des BSG zusammenfassend der Auffassung, dass die Vorschrift des Artikel 38 RÜG lediglich eine verwaltungstechnische Erleichterung gegenüber den engeren Voraussetzungen des § 48 SGB X für die Anpassung an geänderte rechtliche Verhältnisse beinhaltet, die bislang fehlende Aufhebung eines Herstellungsbescheides unter Beachtung aller Voraussetzungen des § 48 SGB X aber auch nach Rentenbewilligung nicht ausschließt (offen geblieben im Urteil des BSG vom 23.08.2005 a.a.O. Rdnr. 42).

    Der Senat hat die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, da das BSG - wie auch dem Urteil vom 23.08.2005 a.a.O. zu entnehmen ist - nicht darüber entschieden hat, ob Artikel 38 Satz 2, Halbsatz 2 RÜG bzw. § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI nach Erlass des Rentenbescheides eine Aufhebung der Herstellungsbescheide unter Anwendung der allgemeinen Vorschriften des § 48 Abs. 1 SGB X ausschließen.

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03
    Nur insoweit verdrängt Artikel 38 RÜG die allgemeinen Rücknahmevorschriften des SGB X und erlaubt somit eine Aufhebung der Feststellungsbescheide, die jedoch unter den dort genannten erleichternden Voraussetzungen (also ohne Anhörung und ohne Berücksichtigung der Vertrauensschutzerwägungen, die bei einer Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu beachten wären) spätestens im Rentenbescheid vorgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1997, a.a.O.; Urteil vom 16.12.1997, Az.: 4 RA 56/96; Urteil vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 46/02 R; Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R; sowie Urteil vom 23.08.2005, a.a.O.).
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03
    Nur insoweit verdrängt Artikel 38 RÜG die allgemeinen Rücknahmevorschriften des SGB X und erlaubt somit eine Aufhebung der Feststellungsbescheide, die jedoch unter den dort genannten erleichternden Voraussetzungen (also ohne Anhörung und ohne Berücksichtigung der Vertrauensschutzerwägungen, die bei einer Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu beachten wären) spätestens im Rentenbescheid vorgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1997, a.a.O.; Urteil vom 16.12.1997, Az.: 4 RA 56/96; Urteil vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 46/02 R; Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R; sowie Urteil vom 23.08.2005, a.a.O.).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03
    Nur insoweit verdrängt Artikel 38 RÜG die allgemeinen Rücknahmevorschriften des SGB X und erlaubt somit eine Aufhebung der Feststellungsbescheide, die jedoch unter den dort genannten erleichternden Voraussetzungen (also ohne Anhörung und ohne Berücksichtigung der Vertrauensschutzerwägungen, die bei einer Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Vergangenheit gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu beachten wären) spätestens im Rentenbescheid vorgenommen werden muss (BSG, Urteil vom 29.04.1997, a.a.O.; Urteil vom 16.12.1997, Az.: 4 RA 56/96; Urteil vom 30.03.2004, Az.: B 4 RA 46/02 R; Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R; sowie Urteil vom 23.08.2005, a.a.O.).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 14 RA 97/03
    Anders als bei der Vormerkung bezogen sich die bindungsfähigen Verfügungssätze in einem Herstellungsbescheid sowohl auf die in ihm aufgeführten Tatbestände von Versicherungszeiten als auch auf deren Bewertung, nämlich auf ihren durch Einstufung in Leistungsgruppen festgesetzten Vorleistungswert (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 23.08.2005, Az.: B 4 RA 21/04 R; Urteil vom 29.04.1994, Az.: 4 RA 25/96 mit weiteren Nennungen).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 4388/12

    Streitgegenstand im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn im Rechtsstreit um die

    Der 1989 ergangene Vormerkungsbescheid, der zum damaligen Zeitpunkt eben noch keine betragsmäßige Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe beinhaltet, rechtfertigt nicht die Erwartung einer bestimmten Rentenhöhe, so dass der Aufhebungsbefugnis der Beklagten das verfassungsrechtlich gewährleistete allgemeine Rechtsstaatsprinzip und daraus resultierende Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes nicht entgegenstehen (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2006 - L 14 RA 97/03 -, juris).
  • LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 593/05

    Anspruch auf die Gewährung einer höheren Altersrente wegen Anrechenbarkeit von

    bb) Die Anwendbarkeit der allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auf die Aufhebung von Feststellungen in Herstellungs- und Vormerkungsbescheiden mit Wirkung für die Zukunft nach Erlass der Rentenbewilligung ist nicht durch die Sonderregelung des § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI ausgeschlossen (ausdrücklich offen gelassen für die inhaltsgleiche Vorschrift des Art. 38 Satz 2 RÜG im Urteil des BSG vom 23.08.2005, Az. B 4 RA 21/04; ebenfalls bejahend LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2006, Az. L 14 RA 97/03; a.A.: GK-SGB VI § 149 Rdnr. 91).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2007 - L 2 R 4112/06

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Hinsichtlich der streitigen Frage, ob § 149 Abs. 5 Satz 2 SGB VI (inhaltsgleich Art. 38 RÜG) lex speziales gegenüber § 48 SGB X ist, schließt sich der Senat dem Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 2006 - L 14 RA 97/03 - (veröffentlich in Juris) an, in dem zu dem Verhältnis des § 38 RÜG zu § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ausgeführt worden ist, dass die Vorschrift des Art. 38 RÜG lediglich eine verwaltungstechnische Erleichterung gegenüber den engeren Voraussetzungen des § 48 SGB X für die Anpassung an geänderte rechtliche Verhältnisse darstelle, die bislang fehlende Aufhebung eines Herstellungsbescheids unter Beachtung aller Voraussetzungen des § 48 SGB X aber auch nach Rentenbewilligung nicht ausgeschlossen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2010 - L 17 R 1397/07

    Hinterbliebenenrente als zwischenstaatlich zu bestimmende Leistung; Auch nach

    Die in § 48 Abs. 4 SGB X angeordnete entsprechende Anwendung von § 45 Abs. 3 Satz 3 bis 5 und Abs. 4 Satz 2 SGB X hindert bei der hier nur in Rede stehenden Rücknahme für die Zukunft die von der Bekl. getroffene Entscheidung nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Februar 2006 - L 14 RA 97/03 -, juris Rz 31, uHa v. Wulffen/Wiesner, SGB X, 5.A., 2005, § 48 Rz 28 mwN).
  • SG Nürnberg, 14.06.2007 - S 12 R 926/04

    Auswirkung der Übernahme von im Herstellungsbescheid getroffenen Feststellungen

    Folgt man nun der Entscheidung des BSG vom 23.08.2005 (B 4 RA 21/04 R), die vom LSG Nordrhein-Westfalen eher kritisch gesehen wird (LSG NRW vom 24.02.2006, Az.: L 14 RA 97/03), so wären durch die Erteilung des bestandskräftigen Altersrentenbescheids vom 29.01.2002 ohnehin alle früheren Herstellungsbescheide ersetzt und damit unwirksam geworden, weil diese lediglich der Beweissicherung gedient hatten.
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